Sonderurlaub Arbeitnehmer in NRW, die ehrenamtlich aktiv sind, können für das Leiten oder Helfen auf Jugendfreizeiten, Jugendsportveranstaltungen, etc. in NRW bis zu 8 Tage unbezahlten Sonderurlaub nehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Verdienstausfall durch Landesmittel auf Antrag übernommen wird. Der Antrag ist vor der Veranstaltung zu stellen. Mehr Infos Vorheriger Beitrag: Aufwandsentschädigungen für die Leitung von Schulsportgemeinschaften Zurück