Sonderurlaub

Arbeitnehmer in NRW, die ehrenamtlich aktiv sind, können für das Leiten oder Helfen auf Jugendfreizeiten, Jugendsportveranstaltungen, etc. in NRW bis zu 8 Tage unbezahlten Sonderurlaub nehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Verdienstausfall durch Landesmittel auf Antrag übernommen wird. Der Antrag ist vor der Veranstaltung zu stellen.

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