Mit dem Landesprogramm „1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein“ sollen Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen gestärkt werden. Es werden Projekte wie z.B. der Aufbau (Materialanschaffung) einer Schach-AG mit max. 1000€ gefördert. Die Vereine müssen ihre Anträge bei ihrem jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund stellen. Alle weiteren Informationen, Fragen zur Antragstellung, zu Konzept und Förderbeispielen usw. erhalten Sie bei den jeweiligen Stadt- und Kreissportbünden.

Uns ist schon von mehreren Schach-AG-Gründungen im Verbandsgebiet durch 1000 x 1000 berichtet worden. Schwierig bei der Antragsstellung sind ggfs. die Fristen. Teilweise muss der Antrag bis April gestellt worden sein - bei einem Projektstart im August (Schach-AG) muss man gut planen können.

Das Land gewährt Zuwendungen für die Übungsarbeit in Sportvereinen. Die eingesetzten Übungsleiter müssen aber bestimmte Qualifikationen mit sich bringen, z.B. C-Trainer, Sportlehrer,... (mehr dazu in den Richtlinien). Der Antrag wird an den LSB gerichtet.

Mehr Infos beim LSB

 

Auch für die Leitung von Schulsport-AGen können Schulen Aufwandsentschädigungen durch Landesmittel beantragen. Auch hier muss die Leitung der AG wieder eine Qualifizierung besitzen. Eine Ausnahme ist hier jedoch, dass auch geeignete Schülerinnen und Schüler eine AG leiten dürfen. Die Förderung liegt bei 108 € (230€) pro Schulhalbjahr für eine (zwei) Übungsstunden pro Woche. Der Antrag ist von der Schulleitung zu stellen.

Mehr Infos

Arbeitnehmer in NRW, die ehrenamtlich aktiv sind, können für das Leiten oder Helfen auf Jugendfreizeiten, Jugendsportveranstaltungen, etc. in NRW bis zu 8 Tage unbezahlten Sonderurlaub nehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Verdienstausfall durch Landesmittel auf Antrag übernommen wird. Der Antrag ist vor der Veranstaltung zu stellen.

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