Aufwandsentschädigungen für die Leitung von Schulsportgemeinschaften Auch für die Leitung von Schulsport-AGen können Schulen Aufwandsentschädigungen durch Landesmittel beantragen. Auch hier muss die Leitung der AG wieder eine Qualifizierung besitzen. Eine Ausnahme ist hier jedoch, dass auch geeignete Schülerinnen und Schüler eine AG leiten dürfen. Die Förderung liegt bei 108 € (230€) pro Schulhalbjahr für eine (zwei) Übungsstunden pro Woche. Der Antrag ist von der Schulleitung zu stellen. Mehr Infos Vorheriger Beitrag: Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen Zurück Nächster Beitrag: Sonderurlaub Weiter