Die Jugendversammlung am 02.07. bringt viele Neuerungen für die kommende Saison mit sich. Insgesamt hatte der Jugendvorstand 11 Anträge gestellt. Auch die Jugend des Schachbezirk Münsters stellte einen Antrag. Alle wurden angenommen. Wir fassen hier die wichtigsten Änderungen zusammen:
Jugendspielberechtigung:
Nachdem die SJNRW im Frühjahr die Jugendspielberechtigung beschlossen hat, haben wir nun entschieden diese auch für die Spielbetrieb in der SJML zu übernehmen. Es ist nun für Jugendliche in einem Verein ohne Jugendarbeit möglich, in einem Zweitverein Jugendspiele zu bestreiten, während man in seinem Hauptverein weiterhin im allgemeinen Spielbetrieb mit den Erwachsenen Ligaspiele bestreitet.
Alle Infos und das Formular zur Übertragung der Jugendspielberechtigung findet ihr auf der Seite der SJNRW unter Downloads
VJEM:
Besonders viel geändert hat sich bei der VJEM. Es gibt nun Freiplätze für alle Titelverteidiger und für besonders starke Spieler, die zwischen dem 01.01. der Vorsaison und dem ersten Wochenende nach den Sommerferien einmal eine DWZ über den folgenden Schwellwerten hatte:
- U10w: 1100 DWZ
- U12w: 1300 DWZ
- U14w: 1475 DWZ
- U16w: 1625 DWZ
- U18w: 1750 DWZ
- U10: 1300 DWZ
- U12: 1500 DWZ
- U14: 1675 DWZ
- U16: 1825 DWZ
- U18: 1950 DWZ
Außerdem werden die 6 Qualiplätze in Zukunft nach den Mitgliederzahlen der Bezirke verteilt.
Aufrutschen ist nun Pflicht!
Ab jetzt muss bei Mannschaftskämpfen immer nach vorne aufgerutscht werden, wenn eine Mannschaft nicht vollständig ist. Die bisherige gestaffelte Bußgeld-Regel fällt weg. Die Umsetzung des Aufrutschens liegt in der Verantwortung der Mannschaften. Nachträgliches Protestieren ist nicht möglich. Verspätet sich ein Spieler, muss ggfs. die ganze Mannschaft auf ihn warten.
Und sonst?
Angepasst wurden noch Bedenkzeiten und Feinwertungen. Außerdem haben wir den Einfluss der Jugendlichen auf unserer JV gestärkt.
Alle Details findet ihr in den aktualisierten Ordnungen. Ihr findet sie zusammen mit unserem Terminplan für die kommende Saison in unseren Downloads.